Krankenversicherung für Schwangere
Datum: Mittwoch, dem 27. April 2011
Thema: Testberichte Tipps


Oft ist die Freude über ein Baby sehr groß und steht natürlich im Vordergrund, aber man muss sich auch Gedanken über die finanzielle Situation während der Schwangerschaft machen. Was ist Mutterschaftsgeld und woher bekomme ich dieses? Was genau beinhaltet der Leistungskatalog meiner Krankenversicherung?

Kostenübernahme der privaten Krankenversicherungen (PKV)

Generell werden alle Kosten von der privaten Krankenversicherung übernommen. Die Leistungsvielfalt der PKV ist jedoch oft der Grund dafür, einen Wechsel zu vollziehen. Grundsätzlich ist man während des Mutterschutzes und der Elternzeit beitragspflichtig. Manche private Versicherungen bieten die Möglichkeit bei Einhaltung einer Frist auf einen Tarif umzusteigen, der mit der Entbindungspauschale aus dem Krankentagegeld insgesamt ca. 9 Monate beitragsfrei ist.

Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse (GKV)

Die gesetzliche Krankenkasse begleitet die Schwangerschaft der Frau in jeder einzelnen Phase. Auch sie bietet verschiedene Leistung, wie Abhören der Herztöne, gynäkologische Untersuchungen oder verschiedene Tests an. Im Allgemeinen ähneln sich die beiden Möglichkeiten der Versicherung sehr, wobei es bei der privaten Krankenversicherung einen erweiterten Leistungskatalog auffinden kann. Beispielsweise bietet diese mehrere Ultraschalluntersuchungen an, als die gewöhnlichen drei der GKV.

Mutterschaftsgeld

Werdende Mütter aus dem Angestelltenverhältnis haben einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, vor allem wegen des Arbeitsschutzes und Arbeitsrechts. Die Zahlung erfolgt sechs Wochen vor dem Entbindungstermin und endet zirka acht Wochen nach der Entbindung. Bei der privaten Krankenversicherung erfolgt eine einmalige Auszahlung, welche man beim Bundesversorgungsamt erhält. Es muss aber immer ein gesonderter Antrag gestellt werden,welchem die Geburtsterminbescheinigung der Gynäkologin beigefügt werden muss. Selbstständige Frauen, Familienversicherte in der GKV und Empfänger vom Arbeitslosengeld II haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Genauere Informationen sind vor allem auf dem Verbraucherportal 1A-Krankenversicherung.de zu finden.

Die Elternzeit

In der Zeit, nach der Geburt des Neugeborenen braucht es noch eine intensive Betreuung. Diese Elternzeit beträgt bei der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung 12 Monate und, wenn sich beide Elternteile diese Zeit teilen 14 Monate. Rund 67 Prozent des Gehalts werden während der Elternzeit vom Staat weitergezahlt, minimal jedoch 300 EURO und höchstens 1.800 EURO.

(Interessante Baby News, Baby Infos & Baby Tipps @ Baby-Portal-123.de.)


Oft ist die Freude über ein Baby sehr groß und steht natürlich im Vordergrund, aber man muss sich auch Gedanken über die finanzielle Situation während der Schwangerschaft machen. Was ist Mutterschaftsgeld und woher bekomme ich dieses? Was genau beinhaltet der Leistungskatalog meiner Krankenversicherung?

Kostenübernahme der privaten Krankenversicherungen (PKV)

Generell werden alle Kosten von der privaten Krankenversicherung übernommen. Die Leistungsvielfalt der PKV ist jedoch oft der Grund dafür, einen Wechsel zu vollziehen. Grundsätzlich ist man während des Mutterschutzes und der Elternzeit beitragspflichtig. Manche private Versicherungen bieten die Möglichkeit bei Einhaltung einer Frist auf einen Tarif umzusteigen, der mit der Entbindungspauschale aus dem Krankentagegeld insgesamt ca. 9 Monate beitragsfrei ist.

Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse (GKV)

Die gesetzliche Krankenkasse begleitet die Schwangerschaft der Frau in jeder einzelnen Phase. Auch sie bietet verschiedene Leistung, wie Abhören der Herztöne, gynäkologische Untersuchungen oder verschiedene Tests an. Im Allgemeinen ähneln sich die beiden Möglichkeiten der Versicherung sehr, wobei es bei der privaten Krankenversicherung einen erweiterten Leistungskatalog auffinden kann. Beispielsweise bietet diese mehrere Ultraschalluntersuchungen an, als die gewöhnlichen drei der GKV.

Mutterschaftsgeld

Werdende Mütter aus dem Angestelltenverhältnis haben einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, vor allem wegen des Arbeitsschutzes und Arbeitsrechts. Die Zahlung erfolgt sechs Wochen vor dem Entbindungstermin und endet zirka acht Wochen nach der Entbindung. Bei der privaten Krankenversicherung erfolgt eine einmalige Auszahlung, welche man beim Bundesversorgungsamt erhält. Es muss aber immer ein gesonderter Antrag gestellt werden,welchem die Geburtsterminbescheinigung der Gynäkologin beigefügt werden muss. Selbstständige Frauen, Familienversicherte in der GKV und Empfänger vom Arbeitslosengeld II haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Genauere Informationen sind vor allem auf dem Verbraucherportal 1A-Krankenversicherung.de zu finden.

Die Elternzeit

In der Zeit, nach der Geburt des Neugeborenen braucht es noch eine intensive Betreuung. Diese Elternzeit beträgt bei der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung 12 Monate und, wenn sich beide Elternteile diese Zeit teilen 14 Monate. Rund 67 Prozent des Gehalts werden während der Elternzeit vom Staat weitergezahlt, minimal jedoch 300 EURO und höchstens 1.800 EURO.

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