Steuerberatung: Lehrlingsförderung NEU bringt bares Geld!
Datum: Mittwoch, dem 28. Oktober 2009
Thema: Testberichte Infos


Praxisttest zur Mitte der Lehrzeit bringt Unternehmen mit Lehrlingen Geldsegen!
Für Lehrbetriebe, die mit ihren Lehrlingen einen Ausbildungsnachweis zur Mitte der Lehrzeit erbringen, gibt es nun 3.000 EUR zusätzlich an Förderung pro Lehrling zu holen. Diese Förderung für den "Ausbildungsnachweis zur Mitte der Lehrzeit" gibt es zusätzlich zu bestehenden Förderungen wie etwa der Basisförderung und gilt für alle Lehrlinge, die ihre Ausbildung nach dem 27. Juni 2008 begonnen haben.

Folgende Voraussetzungen müssen für diese Förderung erfüllt werden:
- pro Lehrling wird eine Ausbildungsdokumentation geführt.
- der Lehrling hat einen Praxistest zur Mitte der Lehrzeit erfolgreich abgelegt.
- alle Lehrlinge eines Jahrganges im Lehrbetrieb müssen zum Praxistest angetreten sein.
- ein Förderantrag muss bei der Lehrlingsstelle eingebracht werden.

i/ Ausbildungsdokumentation
Der Betrieb muss für jeden Lehrling eine Ausbildungsdokumentation führen. Ein Musterexemplar wurde bereits an jene Ausbildungsbetriebe versendet, die bis dato einen neuen Lehrling nach dem 28. Juni 2008 eingestellt haben. Die Dokumentationsformulare findet man auch auf der Homepage www.lehre-foerdern.at. Die Ausbildungsdokumentation ist dabei begleitend zur Ausbildung zu führen.

ii/ Praxistest zur Mitte der Lehrzeit
Die Lehrlingsstelle organisiert ab Herbst 2009 Praxistests zur Mitte der Lehrzeit. Diese Praxistests umfassen die Kenntnisse und Fertigkeiten des 1. Lehrjahres. Ziel ist es festzustellen, ob ein erwartbares Mindestniveau der Ausbildung zur Mitte der Lehrzeit erreicht ist. Eine Fördervoraussetzung ist, dass SÄMTLICHE Lehrlinge in allen Lehrberufen eines Jahrgangs im Lehrbetrieb zur Mitte der Lehrzeit zu einem Praxistest antreten müssen.

iii/ Förderhöhe
Für jeden Lehrling, der den Praxistest besteht, gibt es eine Förderung von 3.000 EUR. Falls ein Betrieb einen Lehrling mit Lehrzeitanrechnung eingestellt hat, und dieser Lehrling deshalb weniger lang im Betrieb gelernt hat, wird die Förderung reduziert. Fördervoraussetzung ist aber jedenfalls, dass eine mindestens sechsmonatige Ausbildung im Lehrbetrieb bis zur Mitte der Lehrzeit erfolgt.

Rückfragehinweis
nagy germuth partners Wirtschaftstreuhand GmbH & Co KG Steuerberater
Hainburgerstraße 20/7
1030 Wien
Tel.: +43 (01) 715 22 65 -0
E-mail: office@nagy-germuth.at
website: www.nagy-germuth.at

Über nagy germuth partners Wirtschaftstreuhand Steuerberater:
Das Leistungsspektrum von nagy germuth partners Wirtschaftstreuhand Steuerberater reicht von allgemeiner Steuerberatung inklusive Bilanzierung für mittelständische Unternehmungen sowie KMU bis hin zu einem reichhaltigen Spektrum von Spezialberatungsfeldern in den Bereichen: Finanzstrafverfahren, Immobilienbesteuerung, Stiftungsbesteuerung, Rechtsformoptimierung, Umgründungen, Internationales Steuerrecht.

StB/RA Dr. Tibor Nagy hat sich als Steuerberater und Rechtsanwalt im Bereich des Finanzstrafverfahrens spezialisiert, da in diesem Bereich - wie in keinem anderen - die übergreifende Fachkompetenz als Steuerberater und als Rechtsanwalt unabdingbare Voraussetzung für Ihre professionelle Vertretung ist. Wir als Steuerberater beraten und vertreten Sie in Finanzstrafverfahren vor Gerichten gleichermaßen wie vor Finanzstrafbehörden.
nagy I germuth I partners Steuerberater
Dr. Tibor Nagy StB/RA Dr. Tibor Nagy
Hainburgerstraße 20/7
1030
Wien
nagy@nagy-germuth.at
01/7152265
http://nagy-germuth.at



Praxisttest zur Mitte der Lehrzeit bringt Unternehmen mit Lehrlingen Geldsegen!
Für Lehrbetriebe, die mit ihren Lehrlingen einen Ausbildungsnachweis zur Mitte der Lehrzeit erbringen, gibt es nun 3.000 EUR zusätzlich an Förderung pro Lehrling zu holen. Diese Förderung für den "Ausbildungsnachweis zur Mitte der Lehrzeit" gibt es zusätzlich zu bestehenden Förderungen wie etwa der Basisförderung und gilt für alle Lehrlinge, die ihre Ausbildung nach dem 27. Juni 2008 begonnen haben.

Folgende Voraussetzungen müssen für diese Förderung erfüllt werden:
- pro Lehrling wird eine Ausbildungsdokumentation geführt.
- der Lehrling hat einen Praxistest zur Mitte der Lehrzeit erfolgreich abgelegt.
- alle Lehrlinge eines Jahrganges im Lehrbetrieb müssen zum Praxistest angetreten sein.
- ein Förderantrag muss bei der Lehrlingsstelle eingebracht werden.

i/ Ausbildungsdokumentation
Der Betrieb muss für jeden Lehrling eine Ausbildungsdokumentation führen. Ein Musterexemplar wurde bereits an jene Ausbildungsbetriebe versendet, die bis dato einen neuen Lehrling nach dem 28. Juni 2008 eingestellt haben. Die Dokumentationsformulare findet man auch auf der Homepage www.lehre-foerdern.at. Die Ausbildungsdokumentation ist dabei begleitend zur Ausbildung zu führen.

ii/ Praxistest zur Mitte der Lehrzeit
Die Lehrlingsstelle organisiert ab Herbst 2009 Praxistests zur Mitte der Lehrzeit. Diese Praxistests umfassen die Kenntnisse und Fertigkeiten des 1. Lehrjahres. Ziel ist es festzustellen, ob ein erwartbares Mindestniveau der Ausbildung zur Mitte der Lehrzeit erreicht ist. Eine Fördervoraussetzung ist, dass SÄMTLICHE Lehrlinge in allen Lehrberufen eines Jahrgangs im Lehrbetrieb zur Mitte der Lehrzeit zu einem Praxistest antreten müssen.

iii/ Förderhöhe
Für jeden Lehrling, der den Praxistest besteht, gibt es eine Förderung von 3.000 EUR. Falls ein Betrieb einen Lehrling mit Lehrzeitanrechnung eingestellt hat, und dieser Lehrling deshalb weniger lang im Betrieb gelernt hat, wird die Förderung reduziert. Fördervoraussetzung ist aber jedenfalls, dass eine mindestens sechsmonatige Ausbildung im Lehrbetrieb bis zur Mitte der Lehrzeit erfolgt.

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