Freispruch: Erfundene Vergewaltigung ?
Datum: Sonntag, dem 07. November 2010
Thema: Testberichte Infos


Düsseldorf - 7. November 2010 - "Aussage gegen Aussage!" – Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht dauert mehrere Monate und circa 20 Verhandlungstage. Die Anklage lautet auf Vergewaltigung in einer Vielzahl von Fällen, nach der Anklage alle begangen, während der Angeklagte und sein vermeintliches Opfer zusammenlebten. Das Landgericht spricht den Angeklagten frei, der Freispruch wird vorläufig nicht rechtskräftig, weil Staatsanwalt und Nebenklägerin Revision einlegen. Die Konstellation ist kein Einzelfall.

Im Rückblick: Die einzige Belastungszeugin, das vermeintliche Tatopfer, stand mit der Beschuldigung nach Auffassung der Verteidigung von Anfang an auf schwachen Füßen. Die Zeugin saß spätestens in der zweiten Halbzeit des Prozesses auf einem selber aufgeschütteten Berg von Widersprüchen zum sonstigen Beweisergebnis und der Anklagevorwurf erlag am Ende ihrem erkennbaren Belastungseifer.

Anderer Fall: Die „WELT“ hat in ihrer Ausgabe vom 4.11.2010 geschrieben, der dortige prominente Angeklagte sei durch seinen Strafprozess jedenfalls öffentlich „zum Mann ohne Anstand“ geworden. Diese öffentliche, medienweite Stigmatisierung bleibt dem normalen, nicht prominenten Angeklagten erspart, denkt man. Aber auch für den normalen Angeklagten ist eine Hauptverhandlung über 20 Verhandlungstage eine Tortur.

In dem anderen Fall, der in der Tatsacheninstanz zum Freispruch führte, hat am Ende der Vertreter der Nebenklage die Verurteilung zu 9 Jahren Freiheitsstrafe gefordert, die Staatsanwaltschaft forderte ebenfalls die Verurteilung wegen Vergewaltigung und 7 Jahre Freiheitsstrafe. Das musste der Angeklagte vor dem Freispruch auch ertragen. Aus der Untersuchungshaft hatte er schon den Vorgeschmack auf das, was nach den Plädoyers der An- und Nebenklagevertreter für ihn noch kommen sollte.

Da ist der Freispruch wie die Rettung ans Ufer einer spukenden nebligen Moorlandschaft, die Verfolger heulen vorläufig vergebens hinterher. Der Freigesprochene – in dem Fall übrigens teilweise gegen die Ergebnisse der vom Gericht bestellten Gutachter – ist bei solchen Prozessen fast nie der strahlende Sieger. Er muss nach dem Freispruch immer noch an allen Fronten um seine Rehabilitierung kämpfen. Die Fallhöhe ist unterschiedlich, dementsprechend auch der bleibende Schaden.

Ganz ernsthaft zu besorgen ist eine zunehmende Häufigkeit von falschen Verdächtigungen. Das amerikanische „Innocent Project“ berichtet zum Beispiel über Justizopfer, deren Fälle nachträglich mit Hilfe von DNA-Tests aufgeklärt werden konnten. Mehr als 90 Prozent von ihnen hatte man Vergewaltigung vorgeworfen. Amerikanischen Verhältnissen sagt man leider auch bei gesellschaftlichen Phänomenen eine Tendenz zur Ausbreitung nach.
Die Internetseite www.rademacher-rechtsanwalt.de gibt Einblicke in die praktische Strafverteidigung.


Düsseldorf - 7. November 2010 - "Aussage gegen Aussage!" – Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht dauert mehrere Monate und circa 20 Verhandlungstage. Die Anklage lautet auf Vergewaltigung in einer Vielzahl von Fällen, nach der Anklage alle begangen, während der Angeklagte und sein vermeintliches Opfer zusammenlebten. Das Landgericht spricht den Angeklagten frei, der Freispruch wird vorläufig nicht rechtskräftig, weil Staatsanwalt und Nebenklägerin Revision einlegen. Die Konstellation ist kein Einzelfall.

Im Rückblick: Die einzige Belastungszeugin, das vermeintliche Tatopfer, stand mit der Beschuldigung nach Auffassung der Verteidigung von Anfang an auf schwachen Füßen. Die Zeugin saß spätestens in der zweiten Halbzeit des Prozesses auf einem selber aufgeschütteten Berg von Widersprüchen zum sonstigen Beweisergebnis und der Anklagevorwurf erlag am Ende ihrem erkennbaren Belastungseifer.

Anderer Fall: Die „WELT“ hat in ihrer Ausgabe vom 4.11.2010 geschrieben, der dortige prominente Angeklagte sei durch seinen Strafprozess jedenfalls öffentlich „zum Mann ohne Anstand“ geworden. Diese öffentliche, medienweite Stigmatisierung bleibt dem normalen, nicht prominenten Angeklagten erspart, denkt man. Aber auch für den normalen Angeklagten ist eine Hauptverhandlung über 20 Verhandlungstage eine Tortur.

In dem anderen Fall, der in der Tatsacheninstanz zum Freispruch führte, hat am Ende der Vertreter der Nebenklage die Verurteilung zu 9 Jahren Freiheitsstrafe gefordert, die Staatsanwaltschaft forderte ebenfalls die Verurteilung wegen Vergewaltigung und 7 Jahre Freiheitsstrafe. Das musste der Angeklagte vor dem Freispruch auch ertragen. Aus der Untersuchungshaft hatte er schon den Vorgeschmack auf das, was nach den Plädoyers der An- und Nebenklagevertreter für ihn noch kommen sollte.

Da ist der Freispruch wie die Rettung ans Ufer einer spukenden nebligen Moorlandschaft, die Verfolger heulen vorläufig vergebens hinterher. Der Freigesprochene – in dem Fall übrigens teilweise gegen die Ergebnisse der vom Gericht bestellten Gutachter – ist bei solchen Prozessen fast nie der strahlende Sieger. Er muss nach dem Freispruch immer noch an allen Fronten um seine Rehabilitierung kämpfen. Die Fallhöhe ist unterschiedlich, dementsprechend auch der bleibende Schaden.

Ganz ernsthaft zu besorgen ist eine zunehmende Häufigkeit von falschen Verdächtigungen. Das amerikanische „Innocent Project“ berichtet zum Beispiel über Justizopfer, deren Fälle nachträglich mit Hilfe von DNA-Tests aufgeklärt werden konnten. Mehr als 90 Prozent von ihnen hatte man Vergewaltigung vorgeworfen. Amerikanischen Verhältnissen sagt man leider auch bei gesellschaftlichen Phänomenen eine Tendenz zur Ausbreitung nach.
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